Fachstelle Wohnen
Verhinderung von Obdachlosigkeit
Wir beraten Sie, wenn Sie
- mit Mietzahlungen im Rückstand sind und keine Lösung hierfür sehen
- eine Kündigung erhalten haben
- eine Räumungsklage oder bereits einen Räumungstermin erhalten haben
- Probleme mit Ihrem Vermieter haben
- aus sonstigen Gründen Sorge haben, Ihren Wohnraum nicht halten zu können
- Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden
- bei der Antragstellung für Arbeitslosengeld I + II, Wohngeld, Sozialhilfe und Wohnberechtigungsschein
- auf dem Weg zu einer guten Lösung mit Ihrem Vermieter
- bei der Wohnungssuche
- bei der Vermittlung von anderen Hilfen